Übersicht zu den durch die GNotDS im Rahmen der Audits berücksichtigten Verhaltensregeln der BNotK
In der am 15. Juni 2022 erschienenen Ausgabe der DNotZ 2022, 405 wurden die datenschutzrechtlichen Verhaltensregeln der BNotK verkündet, die ab diesem Zeitpunkt für Notarinnen bzw. Notare verbindlich sind. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen wurde hierdurch zur Amtspflicht. Deren Überprüfung wird nun zunehmend auch Gegenstand der standesrechtlichen Dienstprüfung durch die jeweiligen Landgerichte. Wir möchten dies daher zum Anlass nehmen, um Ihnen im Rahmen unseres Informationsdienstes „GNotDS informiert“ eine Übersicht über die von Ihnen einzuhaltenden