Urteil des LG München I zur rechtsmissbräuchlichen Abmahnung wegen Nutzung von Google Fonts
In unserem Datenschutzbericht 2021/2022 haben wir Sie unter Punkt 1.1.3 darüber informiert, dass das LG München I mit Urteil vom 19. Januar 2022 den Betreiber einer Webseite zur Unterlassung und Zahlung eines Schmerzensgeldes i. H. v. 100 Euro verurteilte: Er hatte auf seiner Internetseite den Dienst Google Fonts so eingebunden, dass die IP-Adresse beim Besuch der Webseite an die Server von Google – auch in die USA – übertragen wurde. Eine Einwilligung oder eine