In der am 15. Juni 2022 erschienenen Ausgabe der DNotZ 2022, 405 wurden die datenschutzrechtlichen Verhaltensregeln der BNotK verkündet, die ab diesem Zeitpunkt für Notarinnen bzw. Notare verbindlich sind.
Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen wurde hierdurch zur Amtspflicht. Deren Überprüfung wird nun zunehmend auch Gegenstand der standesrechtlichen Dienstprüfung durch die jeweiligen Landgerichte. Wir möchten dies daher zum Anlass nehmen, um Ihnen im Rahmen unseres Informationsdienstes „GNotDS informiert“ eine Übersicht über die von Ihnen einzuhaltenden Verhaltensregeln bereitzustellen. Die neueste Ausgabe unseres Informationsdienstes „GNotDS informiert“ ist ab sofort im internen Bereich abrufbar. Da sie zugleich auch unserem Auditniveau in Ihrem Notarbüro entsprechen, sind die Regeln auch Gegenstand unseres Audits und der von uns im Rahmen des Auditberichts empfohlenen Maßnahmen. Sofern Sie also unseren Empfehlungen aus den Audits folgen, sind Sie hinsichtlich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verhaltensregeln der BNotK sehr gut aufgestellt.
Die Ausgabe GNotDS informiert findet sich wie immer unter Muster & Vorlagen im internen Bereich.