Urteil des LG München I zur rechtsmissbräuchlichen Abmahnung wegen Nutzung von Google Fonts

In unserem Datenschutzbericht 2021/2022 haben wir Sie unter Punkt 1.1.3 darüber informiert, dass das LG München I mit Urteil vom 19. Januar 2022 den Betreiber einer Webseite zur Unterlassung und Zahlung eines Schmerzensgeldes i. H. v. 100 Euro verurteilte: Er hatte auf seiner Internetseite den Dienst Google Fonts so eingebunden, dass die IP-Adresse beim Besuch der Webseite an die Server von Google – auch in die USA – übertragen wurde. Eine Einwilligung oder eine andere Rechtsgrundlage nach DSGVO für die Datenübertragung existierte nicht. Im Fazit wiesen wir darauf hin, dass als Reaktion auf das Urteil ungeachtet einer möglichen Rechtsmissbräuchlichkeit eine Vielzahl von Verantwortlichen zu einer Zahlung aufgefordert wurden und weitere Abmahnungen…

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