Schlussanträge des Generalanwalts vom 20. April 2023 zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO bei datenschutzfremdem Zweck

Ein bereits im letztjährigen Datenschutzbericht 2021/2022 unter Punkt 1.1.2 angesprochenes Thema beschäftigt den EuGH weiterhin. Hintergrund ist die Anfrage des BGH an den EuGH, in der es um die Klage eines Patienten gegen eine Zahnärztin geht. Der Patient begehrt die unentgeltliche Herausgabe einer Kopie sämtlicher ihn betreffenden Krankenunterlagen, die bei der Ärztin vorliegen. Grund für sein Herausgabeverlangen ist eine nach seiner Ansicht fehlerhaft erfolgte ärztliche Behandlung durch die Beklagte.
Der EuGH soll klären, ob das Recht auf Herausgabe einer Kopie der über den Betroffenen gespeicherten personenbezogenen Daten i. S. d. DSGVO auch dann besteht, wenn der Betroffene die Unterlagen zur Verfolgung von Zwecken begehrt, die im Hinblick auf ErwG 63 S. 1 DSGVO datenschutzfremd sind.

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