Immaterieller Schadensersatz aus Sicht des Datenschutzes – EuGH-Entscheidungen am Beispiel von Fehlversand und Hackerangriff

Wird im Notarbüro festgestellt, dass es im Rahmen eines Fehlversandes zu einem Datenschutzvorfall gekommen ist, ist schnelles Handeln erforderlich. Doch mit der alleinigen Dokumentation des Vorfalls und sogar mit einer Meldung an den Landesdatenschutzbeauftragten ist es nicht immer getan. Unter Umständen können Schadensersatzansprüche des Betroffenen gegenüber der Notarin* bzw. dem Notar als Verantwortlichen der Datenverarbeitung geltend gemacht werden. Diese stehen laut Art. 82 Abs. 1 DSGVO jeder Person zu, der durch einen Datenschutzvorfall ein

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Die neue „DiNot“ – Ausgabe 2024/02 ist da!

Die neueste Ausgabe unseres Informationsdienstes Datenschutz im Notarbüro – „DiNot“- ist ab sofort im internen Bereich abrufbar. In dieser Ausgabe erläutern wir, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen bestehen, wenn Notare von einem Dritten personenbezogene Informationen über eine betroffene Person einholen, beispielsweise bei Abrufen aus dem Grundbuch oder dem Handelsregister. Zum internen Bereich gelangen Sie HIER.  

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Wechsel in der Geschäftsführung der GNotDS mbH

Christian Kalbitz wurde als Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen, da er künftig als Notar tätig sein wird. Dr. David Credo folgt als Geschäftsführer der GNotDS mbH auf Christian Kalbitz, so dass Ihnen künftig folgende Geschäftsführer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen: Ingo Drube (einzelvertretungsberechtigt) und Dr. David Credo (einzelvertretungsberechtigt). Die Veränderung wird in Kürze im Handelsregister beauskunftet.

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Beschlüsse des BGH zum datenschutzrechtlichen Anspruch auf Löschung von Daten aus dem Handelsregister und zur Sensibilität dortiger Daten

In einem nunmehr veröffentlichten Beschluss des BGH vom 23. Januar 2024, Az. II ZB 7/23 befasste sich das Gericht u. a. mit der Frage, ob ein datenschutzrechtlicher Anspruch eines GmbH-Geschäftsführers auf Löschung von personenbezogenen Daten aus dem Handelsregister besteht. Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer einer GmbH und als solcher unter Angabe seines Wohnorts und seines Geburtsdatums im Handelsregister eingetragen. Vom Registergericht begehrte er die Löschung dieser beiden Daten und verwies auf seine berufliche Tätigkeit, zu der auch der Umgang mit Sprengstoff

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