Wechsel in der Geschäftsführung der GNotDS mbH

Dr. David Credo wurde als Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen, da er künftig als Notarassessor in Weimar tätig sein wird. Dr. Patrick Zobel folgt als Geschäftsführer der GNotDS mbH auf Dr. David Credo, sodass Ihnen künftig folgende Geschäftsführer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen: Ingo Drube (einzelvertretungsberechtigt) und Dr. Patrick Zobel (einzelvertretungsberechtigt). Die Veränderung wird in Kürze im Handelsregister beauskunftet.

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GNotDS-Beitrag in der aktuellen NotBZ zum Thema „KI im Notarbüro – Einsatzszenarien und rechtliche Anforderungen“

Gerne möchten wir Sie auf einen in der aktuellen Ausgabe der NotBZ (4/2026, S. 121) erschienenen Aufsatz unseres Geschäftsführers Dr. David Credo und unseres Datenschutzauditors Dr. Konstantin Tschernin, M.mel. aufmerksam machen. Der Beitrag skizziert die denkbaren Einsatzmöglichkeiten künstlicher Intelligenz (KI) im Notarbüro und stellt die damit verbundenen Pflichten aus der KI-VO, dem Datenschutzrecht und dem Standesrecht dar. Zum Beitrag geht es direkt hier.

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GNotDS-Beitrag zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO in der aktuellen Ausgabe der Monatsschrift notar 12/2025

Gern möchten wir Sie auf einen in der aktuellen Ausgabe der Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis – notar 12/2025, S. 444-448 – erschienenen Aufsatz unseres Datenschutzauditors Ass. iur. Konstantin Tschernin, M.mel. aufmerksam machen. In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Urkundsbeteiligte oder auch Dritte, wie z. B. Erben, Insolvenzverwalter oder Ehegatten, gegenüber Notarinnen und Notaren einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend machen. Bei der Auskunftserteilung befinden sich Notarinnen und Notare

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GNotDS-Beitrag in der aktuellen NotBZ zu den Pflichten von Notarinnen und Notaren bei Datenschutzverletzungen

Gerne möchten wir Sie auf einen in der aktuellen Ausgabe der NotBZ (5/2025, S. 174) erschienenen Aufsatz unseres Geschäftsführers Dr. David Credo und unseres Datenschutzauditors Ass. iur. Konstantin Tschernin, M.mel. aufmerksam machen. Der Beitrag skizziert die Pflichten von Notarinnen und Notaren im Falle einer Datenschutzverletzung und ordnet zugleich einige Beispielfälle aus der Praxis entsprechend ein. Zum Beitrag geht es direkt hier.

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Nicht an die Angel gehen – aktuelle Phishing-Betrugsmaschen und -methoden

Die neueste Ausgabe unseres Informationsdienstes „GNotDS informiert“ ist ab sofort im internen Bereich abrufbar. In dieser Ausgabe gehen wir auf aktuelle Betrugsmaschen von Cyberkriminellen ein, u.a. wie eine Wohnungssuche mit einem 30.000 EUR-Schaden endete. Zum internen Bereich gelangen Sie hier und das PDF können Sie (nach dem Login) auch direkt hier herunterladen: PDF Download.

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Daten abgemolken – Kuh stirbt aufgrund eines Cyberangriffs

Eine angemessene EDV-Sicherheit, ein funktionierendes Backup-Management und ausgearbeitete Notfallpläne sind im Notarbüro von elementarer Bedeutung. Aufgrund diverser Cyberattacken auf Notarbüros und Landkreisverwaltungen haben sich diese technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) bereits mehrfach bewährt. Hätten Sie aber gedacht, dass diese Maßnahmen auch Leben retten können? Ein Vorfall der besonderen Art ereignete sich im Schweizer Kanton Zug auf einem Bauernhof. Das außergewöhnliche Angriffsziel war ein Melkroboter, der – angeschlossen an das Computersystem des Landwirts – durch die Cyberkriminellen

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Immaterieller Schadensersatz aus Sicht des Datenschutzes – EuGH-Entscheidungen am Beispiel von Fehlversand und Hackerangriff

Wird im Notarbüro festgestellt, dass es im Rahmen eines Fehlversandes zu einem Datenschutzvorfall gekommen ist, ist schnelles Handeln erforderlich. Doch mit der alleinigen Dokumentation des Vorfalls und sogar mit einer Meldung an den Landesdatenschutzbeauftragten ist es nicht immer getan. Unter Umständen können Schadensersatzansprüche des Betroffenen gegenüber der Notarin* bzw. dem Notar als Verantwortlichen der Datenverarbeitung geltend gemacht werden. Diese stehen laut Art. 82 Abs. 1 DSGVO jeder Person zu, der durch einen Datenschutzvorfall ein

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Die neue „DiNot“ – Ausgabe 2024/02 ist da!

Die neueste Ausgabe unseres Informationsdienstes Datenschutz im Notarbüro – „DiNot“- ist ab sofort im internen Bereich abrufbar. In dieser Ausgabe erläutern wir, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen bestehen, wenn Notare von einem Dritten personenbezogene Informationen über eine betroffene Person einholen, beispielsweise bei Abrufen aus dem Grundbuch oder dem Handelsregister. Zum internen Bereich gelangen Sie HIER.  

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