Gern möchten wir Sie auf einen in der aktuellen Ausgabe der Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis – notar 12/2025, S. 444-448 – erschienenen Aufsatz unseres Datenschutzauditors Ass. iur. Konstantin Tschernin, M.mel. aufmerksam machen.
In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Urkundsbeteiligte oder auch Dritte, wie z. B. Erben, Insolvenzverwalter oder Ehegatten, gegenüber Notarinnen und Notaren einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend machen.
Bei der Auskunftserteilung befinden sich Notarinnen und Notare dabei in einem Spannungsfeld zwischen der notariellen Verschwiegenheit und der Wahrung eines zentralen Betroffenenrechts iSd DSGVO.
Der Beitrag gibt daher Hinweise und Praxistipps zur rechtlich gebotenen Erteilung einer Auskunft und den Grenzen des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs in der notariellen Praxis.
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