Im vorliegenden Urteil befasste sich der EuGH mit der Vorlage des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts anlässlich eines dortigen Rechtsstreits zwischen dem Beschwerdeführer und der Österreichischen Datenschutzbehörde. Die Vorlage betrifft die Frage, welchen Umfang die Auskunft des Verantwortlichen einer Datenverarbeitung gegenüber demjenigen, dessen Daten verarbeitet werden (Betroffener) haben muss, um dem gesetzlich normierten Anspruch auf Erteilung einer Kopie i. S. d. Art. 15 Abs. 3 DSGVO zu genügen…..
…..
diesen Artikel gibt es in voller Länge exklusiv
für unsere Kunden im Internen Bereich