GNotDS-Beitrag zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO in der aktuellen Ausgabe der Monatsschrift notar 12/2025
Gern möchten wir Sie auf einen in der aktuellen Ausgabe der Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis – notar 12/2025, S. 444-448 – erschienenen Aufsatz unseres Datenschutzauditors Ass. iur. Konstantin Tschernin, M.mel. aufmerksam machen. In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Urkundsbeteiligte oder auch Dritte, wie z. B. Erben, Insolvenzverwalter oder Ehegatten, gegenüber Notarinnen und Notaren einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend machen. Bei der Auskunftserteilung befinden sich Notarinnen und Notare